Fahrt des VLF nach Luxembourg
Termin: 29.03.2024 (Karfreitag)
Treffpunkt: 7.00 Uhr Parkplatz Wendalinuspark
Abfahrt: 7.15 Uhr mit Luxusbus von Becker-Touristik
Einladung zur Teilnahme an einer Online-Umfage "Vereinfachung von GAP"
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz informiert:
Europäische Kommission lädt Landwirte zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zum Thema „Vereinfachung“ ein
Die EU-Kommission hat eine Online-Umfrage gestartet, um die Ansichten der Landwirte aus der EU einzuholen. Weiterlesen
Die Umfrage läuft bis zum 8. April.
Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung
Die Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung dient der Überwachung des Inverkehrbringens und Befördern von Wirtschaftsdüngern. Dies betrifft Landwirte, gewerbliche und nichtlandwirtschaftliche Unternehmen (Tierhaltung, Reitställe, BGA, Lohnunternehmen, Transporteure und Vermittler) die Wirtschaftsdünger abgeben (Inverkehrbringen), befördern oder aufnehmen. Hierzu zählen folgende Wirtschaftsdünger: Gülle, Jauche, Geflügelkot, Festmist, Gärrest und Kompost.
Für die Erfüllung der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung sind folgende Pflichten zu beachten: Weiterlesen
Die Landwirtschaftskammer hat gewählt
Mit der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung am 26. Februar 2024 wurde die Wahl zur Landwirtschaftskammer für die nächste Amtsperiode 2024-2029 abgeschlossen. In dieser Sitzung wurden die ehrenamtlichen Gremien (Vorstand und Fachausschüsse) für die nächsten 5 Jahre besetzt.
Neuer Präsident ist Herr Erhard Ecker, Landwirt aus Niedaltdorf.
Vizepräsident ist Herr Georg Neufang, Landwirt aus Ottweiler.
Weitere Vorstandsmitglieder sind Frau Theresia Croon, Landwirtin aus Hüttersdorf, Herr Josef Fontaine, Landwirt aus Münchweiler, Herr Claus Birkenmeier, Gärtner aus Dudweiler und Frau Monika Lambert-Debong aus Erbringen für die Obst- und Gartenbauvereine.
Merkblatt Betriebsübertragungen
Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller,
bitte beachten Sie, dass alle Betriebsübergaben die für das Antragsjahr 2024 in Kraft treten, der zuständigen Behörde bis einschließlich 01.04.2024 mitgeteilt werden müssen.
Alle Betriebsübertragungen die nach diesem Datum bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, erhalten Zugangsdaten um in der AS Digital einen elektronischen Antrag auf Agrarförderung zu stellen. Im FNN werden jedoch keine Antragsschläge vorgetragen und müssen mit der Funktion „Fremdschlag übernehmen“ manuell eingefügt werden. Weiterlesen
Frühjahrsaussaat 2024
Die Getreidefrühjahrsaussaat 2024 steht bald wieder vor der Tür.
Hierzu eine Empfehlung der Saatstärke verschiedener Kulturen. Weiterlesen
Nmin-Werte im Saarland 2024
Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf 72 repräsentativen Standorten im gesamten Saarland Bodenproben entnommen und ausgewertet. Die Proben wurden im Zeitraum vom 22.01. bis 05.02.2024 gezogen.
Für die Ermittlung des Nmin Wertes kann der Betriebsinhaber entweder selbst von jeder bewirtschafteten Ackerfläche Proben ziehen und untersuchen lassen oder die hier von der Landwirtschaftskammer veröffentlichten amtlichen Werte übernehmen.
Der Nmin-Wert stellt die Menge an aktuell pflanzenverfügbarem Stickstoff im Boden dar. Er verringert die erste Düngegabe entsprechend und muss vom N-Sollwert der angebauten Kultur abgezogen werden. Wer in die Düngebedarfsermittlung vorläufige Nmin Werte eingesetzt hat, muss diese jetzt durch die amtlichen bzw. selbst ermittelten Werte ersetzen.
Pflanzenschutzgeräteprüfung
Am 22.03.2024 werden bei der Firma Alt in Macherbach auch Pflanzenschutzgeräte geprüft.
In Macherbach 49, 66571 Eppelborn
Telefon: 06881 7006
Vorher bitte telefonisch anmelden!
Pflanzenschutzgeräteüberprüfung 2024 im Saarland
In folgenden Werkstätten werden 2024 Prüfungen für Schneckenkornstreuer und Pflanzenschutzgeräte durchgeführt:
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Hinweis:
Ab 2021 gilt lt. der Pflanzenschutzgeräteprüfung eine Prüfpflicht für Granulatstreuer, Schneckenkornstreuer oder auch Düngerstreuer, wenn damit Pflanzenschutzmittel bzw. Schneckenkorn ausgebracht.
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Landwirtschaftliche Lehrfahrt in die neuen Bundesländer
5 Tage Bus-Reise vom 26. – 30. Juni 2024 für den MR Saar & den Saatbauverein Saarland
Unsere diesjährige Fachexkursion führt nach Potsdam.
Eine ausführliche Reisebeschreibung liegt diesem Schreiben bei.
Wir bitten um verbindliche Voranmeldungen bis zum 01. März 2024.
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt!
Ansprechpartnerin: Inge Brill unter Tel. 06825/40 415 22
Herdenschutz im Fokus - 1. Echemer Zauntag am 7. Juni 2024
Der Name der Veranstaltung kommt nicht von ungefähr: Wolfsabweisende Zäunungen sind wichtiger Bestandteil des Schutzes vor Angriffen auf Nutztiere. Auf dem Gelände des LBZ steht seit 2021 eine Musterzaunanlage, um Interessierten die Details der unterschiedlichen Zauntypen und -varianten praktisch darzustellen.
Neben der Musterzaunanlage erwartet die Besucherinnen und Besucher bei der Premiere am 7. Juni 2024 eine Messe, auf der Materialien und Techniken für Zaunbau und Zaununterhaltung zu sehen sind. Weiterhin sind praktische Vorführungen, zum Beispiel was die Pflege sowie die korrekte Elektrifizierung wolfsabweisender Zäune angeht, geplant.
Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf sowie fachbezogene Dachverbände werden vor Ort sein. Außerdem gibt es eine Reihe von Vorträgen, in denen Fachleute zahlreiche Themen rund um die Prävention vor dem Wolf in der Weidetierhaltung behandeln. Weiterhin werden Verantwortliche aus mehreren Bundesländern von ihrem spezifischen Wolfsmanagement berichten. Weiterlesen
Achtung beim Pflugeinsatz in den roten Gebieten
Viele Landwirte nutzen die kalte Witterung, um Flächen, für die eine Sommerkultur vorgesehen ist zu pflügen und so eine Frostgare zu erreichen.
Die neue Erosionsschutzverordnung (hier geht’s zum Merkblatt) lässt den Pflugeinsatz vor früh zu säenden Sommerkulturen (fast alle gängigen Sommerkulturen außer Mais und Soja) auch auf Flächen der Gefährdungsklassen K-Wasser 1 und K-Wasser 2 zu. Die weitere Bearbeitung darf erst nach dem 15. Februar erfolgen.
In den roten Gebieten gilt aber dennoch der §13a, Absatz 2, Punkt 7 der Düngeverordnung: Vor einer Sommerung müssen bis mindestens 14. Januar Zwischenfrüchte stehen, sonst darf die Fläche nicht gedüngt werden.
Ansprechpartner:
Christian Feld 06826/82 895-50
Jens Michel 06826/82 895-40
Martin Beier 06826/82 895-51
Pflügen auf erosionsgefährdeten Flächen
Neue Erosionsschutzverordnung
Am 18. Oktober 2023 trat die neue saarländische Erosionsschutzverordnung in Kraft. Die Ermittlung der Erosionsgefährdung wurde nach bundeseinheitlichen Kriterien neu berechnet. Das Ergebnis ist eine Zunahme der Flächen der Klasse K-Wasser-1 (ehemals CCW 1) und K-Wasser-2 (ehemals CCW 2). Die betroffenen Flächen und ihre Einteilung nach Erosionsgefährdung wurden den Bewirtschaftern mit den Antragsunterlagen schon im Frühjahr 2023 mitgeteilt. Sie können auch im Geoportal des Saarlandes (https://geoportal.saarland.de/) unter dem Suchbegriff „Erosionsgefährdung“ eingesehen werden. Dort kann auch geprüft werden, ob die jeweilige Fläche in die Kategorie „schwere Böden“ eingeordnet ist, für die besondere Regeln gelten (siehe Abweichende Anforderungen Punkt 2 und Mindestbodenbedeckung). Weiterlesen
Merkblatt – Anleitung zur Stoffstrombilanz
Seit dem 01.01.2018 gilt die neue Stoffstrombilanz. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch nicht für alle Betriebe gültig. Seit dem 01.01.2023 ist sie für viele Betriebe zur Pflicht geworden und diese Betriebe müssen Ihre Stoffströme nun bilanzieren. Welcher Betrieb eine erstellen muss, ist in der folgenden Grafik abzulesen.
Da oft die Frage aufkommt, wie man am schnellsten an die benötigten Daten kommt, hat die LWK eine Hilfestellung / Anleitung geschrieben. Die Stoffstrombilanz schließt immer mit einem Jahr ab, d.h. wer Sie für das Kalenderjahr 2023 macht, kann diese erst mit dem Abschluss des Jahres 2023 erstellen. Die Bilanz muss spätestens ein halbes Jahr später erstellt sein. Ein Tipp von uns, erstellen Sie zu Beginn des Jahres die Stoffstrombilanz und die Düngebedarfsermittlung für das nächste Jahr. Weiterlesen
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL endet gemäß Richtlinie im Jahr 2024
Investitions- und Zukunftsprogramm für Landwirtschaft – Keine weiteren Interessenbekundungsverfahren
Aufgrund der Haushaltssituation wurde beschlossen, kein weiteres Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen.
Zunächst werden die bereits vorliegenden Antragstellungen für die Bewilligung der noch bis zum Programmende zur Verfügung stehenden Fördermittel genutzt. Die Bewilligung der Anträge wird durch die Landwirtschaftliche Rentenbank schnellstmöglich erfolgen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die antragstellenden landwirtschaftlichen Unternehmen ihre Investition möglichst noch bis Ende 2024 auszahlungswirksam abschließen können
Weitere Informationen:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft
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Martin Schunck, Landwirtschaftskammer für das Saarland (06826-828 95 32)
Aktuelles
Düngebedarfsermittelung
Fragebogen zur Düngebedarfsermittelung
Stoffstrombilanz
Fragebogen zur Stoffstrombilanz
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Agrarjobbörse
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